{"id":36,"date":"2018-09-07T13:26:29","date_gmt":"2018-09-07T13:26:29","guid":{"rendered":"https:\/\/improva.de\/?page_id=36"},"modified":"2023-02-09T15:27:06","modified_gmt":"2023-02-09T15:27:06","slug":"versicherungsmakler","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/improva.de\/index.php\/improva-gmbh\/versicherungsmakler\/","title":{"rendered":"Versicherungsmakler"},"content":{"rendered":"<p><iframe loading=\"lazy\" title=\"Wie ein Versicherungsmakler arbeitet   kurz erkl\u00e4rt\" width=\"525\" height=\"295\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/GXT3robriaw?feature=oembed\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share\" referrerpolicy=\"strict-origin-when-cross-origin\" allowfullscreen><\/iframe><\/p>\n<h2>Allgemeine Grundlagen einer Zusammenarbeit<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gibt es verschiedene M\u00f6glichkeiten, wie ein Versicherungsvertrag zwischen einem Kunden (Versicherungsnehmer) und einem Versicherungsunternehmen zustande kommen kann.<\/p>\n<div><b>\u00a0<\/b><\/div>\n<h3><b>Alternative 1: Fernabsatz<\/b><\/h3>\n<div>Es klingt so praktisch: Der Versicherungsnehmer schlie\u00dft ausschlie\u00dflich \u00fcber Fernkommunikationsmittel (z.B. \u00fcber das Internet) einen Versicherungsvertrag direkt bei einem Versicherungsunternehmen ab. Manchmal verlockt dazu eine niedrige Versicherungspr\u00e4mie.<br \/>\n<b><i>Nachteil:<\/i><\/b> Wer \u00fcber Fernabsatz einen Versicherungsvertrag schlie\u00dft, hat weder einen Anspruch auf eine Befragung nach den eigenen W\u00fcnschen und Bed\u00fcrfnissen, noch auf eine Beratung vor oder nach dem Vertragsabschluss, oder gar auf deren Dokumentation. Niemand steht f\u00fcr eine pers\u00f6nliche \u00a0Beratung zur Verf\u00fcgung. Wer also per Fernabsatz direkt bei einem Versicherer einen Versicherungsvertrag abschlie\u00dft, handelt komplett &#8220;auf eigenes Risiko&#8221;, da ihm niemand eine Beratung schuldet.<\/div>\n<h3><b>Alternative 2: Versicherungsvertreter\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b><\/h3>\n<p>(&#8220;Gebundener Versicherungsvertreter nach \u00a7 34 d Abs. 4 GewO&#8221;)<\/p>\n<div>Ein Versicherungsvertreter ist Angestellter oder selbst\u00e4ndiger Handelsvertreter einer Versicherungsgesellschaft oder eines anderen Versicherungsvertreters und vertritt &#8211; der Name sagt es: Die Interessen der Versicherungsgesellschaft. Ein Versicherungsvertreter \u00fcbernimmt f\u00fcr die Versicherungsgesellschaft teilweise die Informations- und Beratungspflichten, erstellt Angebote &#8216;seines&#8217; Versicherers, nimmt Versicherungsantr\u00e4ge auf und dokumentiert die Beratung. Er ist an die Weisungen des Versicherers gebunden, wirbt f\u00fcr ihn neue Kunden und steht diesen als Ansprechpartner zur Verf\u00fcgung.<\/div>\n<div><b><i>Nachteil:<\/i><\/b> Wer gesetzlich die Interessen des Versicherungsunternehmens vertreten mu\u00df, kann nun einmal nicht gleichzeitig Interessenvertreter eines Versicherungsnehmers sein. Ein Versicherungsvertreter kann nur die Produkte &#8216;seines&#8217; Versicherers vermitteln, egal ob sie f\u00fcr den Versicherungsnehmer gut oder weniger gut geeignet sind. Will man als Kunde den Versicherer wechseln, mu\u00df man sich auch automatisch an einen neuen Versicherungsvertreter gew\u00f6hnen. Dar\u00fcber hinaus gibt es f\u00fcr diese Versicherungsvertreter keine Erlaubnispflicht zur Berufsaus\u00fcbung. Von der M\u00f6glichkeit, freiwillig Qualifikation, Zuverl\u00e4ssigkeit und geordnete Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse nachzuweisen &#8211; so wie es jeder Versicherungsmakler mu\u00df &#8211; machen leider nur die wenigsten Versicherungsvertreter Gebrauch.<\/div>\n<div>Eine Variation des Versicherungsvertreters ist der sogenannte Mehrfachvertreter (oder &#8220;Mehrfachgeneralagent&#8221;, &#8220;Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach \u00a7 34 d Abs 1 GewO&#8221;), der nicht nur eine, sondern mehrere Versicherungen zu vertreten hat &#8211; er hat also mehr &#8220;Auswahl&#8221; als der normale Versicherungsvertreter. Ein Mehrfachvertreter ben\u00f6tigt zur Berufsaus\u00fcbung eine Erlaubnis, wie ein Versicherungsmakler.<\/div>\n<div><b><i>Nachteil: <\/i><\/b>Ein Mehrfachvertreter ist nicht verpflichtet, eine Marktanalyse vorzunehmen und braucht keine Empfehlung abzugeben, welcher Vertrag geeignet ist, die Bed\u00fcrfnisse des Versicherungsnehmers zu erf\u00fcllen. Wer mehrere Versicherer zu vertreten hat, ist in unseren Augen deshalb noch lange nicht unabh\u00e4ngig.<\/div>\n<div><\/div>\n<h3><b>Alternative 3: Versicherungsmakler\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/b><\/h3>\n<p>(&#8220;Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach \u00a7 34 d Abs. 1 GewO&#8221;)<\/p>\n<div><b>Versicherungsmakler: <\/b>Der Versicherungsmakler ist der Interessenvertreter seiner Kunden. Der Versicherungsmakler ist in erster Linie verpflichtet die Interessen seiner Kunden gegen\u00fcber den Versicherern zu wahren und steht damit anders als manche ungebundene Mehrfachagenten oder firmengebundene Vermittler vertraglich auf Seiten des Kunden. Der Versicherungsmakler ist demzufolge nicht an eine Gesellschaft gebunden. Er w\u00e4hlt entweder aus den Produktangeboten der verschiedenen Versicherer am Markt aus oder arbeitet mit einer bestimmten Anzahl an Versicherungspartnern zusammen. Diese Versicherer genie\u00dfen das Vertrauen des Versicherungsmakler und wurden in Hinsicht auf Preis\/Leistung, Finanzst\u00e4rke und Kundenzufriedenheit sowie Schadensregulierung untersucht.<\/div>\n<div><b>Der Versicherungsmakler<\/b> nimmt die Versicherungsinteressen des Kunden wahr und ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Der Versicherungsmakler \u00fcbernimmt f\u00fcr seine Kunden die Pr\u00fcfung des Versicherungsbedarfs einschlie\u00dflich einer Analyse des Risikos unter Ber\u00fccksichtigung der speziellen Probleme und Bed\u00fcrfnisse des Kunden in Sachsen. Der Versicherungsmakler untersucht den Versicherungsmarkt und \u00fcbernimmt grunds\u00e4tzlich die Verwaltung und Betreuung der durch den Versicherungsmakler vermittelten Vertr\u00e4ge im Bereich Versicherung, Bausparen, Finanzen, Kapitalanlagen.<\/div>\n<div><b>Der Versicherungsmakler <\/b>sind Kaufleute nach dem Handelsrechtgem\u00e4\u00df \u00a7 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach \u00a7 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. In ihrer Eigenschaft als Interessenvertreter des Kunden unterscheiden Sie sich von Versicherungsvertretern im Auftrag von Versicherungsgesellschaften, die z.B. als Agenten, Vertriebe, Au\u00dfendienst der Gesellschaft oder Mehrfachagenturen bezeichnet werden.<\/div>\n<div>Ist ein Mandant einmal mit einer Versicherung unzufrieden, kann die Versicherungsgesellschaft gewechselt werden &#8211; ohne sich automatisch auch gleichzeitig an einen neuen Vermittler gew\u00f6hnen zu m\u00fcssen.<\/div>\n<div>Um als Versicherungsmakler t\u00e4tig sein zu k\u00f6nnen, ist eine Gewerbeerlaubnis der zust\u00e4ndigen Industrie- und Handelskammer (IHK) notwendig. Diese wird nur erteilt, wenn<\/div>\n<ul>\n<li><span dir=\"ltr\">die n\u00f6tige Sachkunde, also Ausbildung oder Berufserfahrung, nachgewiesen wird UND<\/span><\/li>\n<li><span dir=\"ltr\">die Zuverl\u00e4ssigkeit bewiesen wird (keine Vorstrafen) UND<\/span><\/li>\n<li><span dir=\"ltr\">ein guter Leumund bescheinigt wird (keine Eintragung im Schuldnerregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, bis hin zum Nachweis, keine unbezahlten &#8216;Kn\u00f6llchen&#8217; bei der Stadtkasse offen zu haben) UND<\/span><\/li>\n<li><span dir=\"ltr\">das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung f\u00fcr Verm\u00f6genssch\u00e4den mit einer Deckungssumme von <\/span><span dir=\"ltr\">zurzeit mindestens 1.276.000 Euro pro Versicherungsfall und mindestens 1.919.000 Euro f\u00fcr alle Versicherungsf\u00e4lle eines Jahres sowie 19.200 Euro f\u00fcr die Zahlungssicherung belegt wird.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Grundlagen einer Zusammenarbeit Grunds\u00e4tzlich gibt es verschiedene M\u00f6glichkeiten, wie ein Versicherungsvertrag zwischen einem Kunden (Versicherungsnehmer) und einem Versicherungsunternehmen zustande kommen kann. \u00a0 Alternative 1: Fernabsatz Es klingt so praktisch: Der Versicherungsnehmer schlie\u00dft ausschlie\u00dflich \u00fcber Fernkommunikationsmittel (z.B. \u00fcber das Internet) einen Versicherungsvertrag direkt bei einem Versicherungsunternehmen ab. 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