Eigenkapital für die Immobilienfinanzierung

Das Eigenkapital ist der Basis einer Immobilienfinanzierung. Das nach wie vor niedrige Zinsniveau verlockt, Eigenkapital zu schonen oder gar eine Immobilieninvestition zu tätigen, die aufgrund der höheren Kreditrate noch vor einigen Jahren nicht tragbar war. 

Je höher das eingesetzte Eigenkapital ist, desto geringer ist der Beleihungsauslauf bei der finanzierenden Bank und damit deren Risiko. Das honoriert die Bank durch niedrigere Zinssätze. Auch zu Beginn der Finanzierung lohnt es sich an später zu denken. Geringerer Eigenkapitaleinsatz und damit höhere Kreditsummen erhöhen das Risiko, gestiegene Kreditraten nach Ende der Zinsfestschreibungszeit aufgrund gestiegener Zinsen nicht mehr zahlen zu können.

Sie sollten drei Regeln zum Eigenkapitaleinsatz beachten:

1. Kaufnebenkosten mit Eigenkapital decken

Die Kaufnebenkosten, welche bis zu 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen können, sollten sie aus Eigenkapital begleichen.

2. Mit Eigenkapital Zinsen sparen

Je mehr Eigenkapital in die Immobilienfinanzierung eingebracht wird, desto günstigere Zinsen vergeben die Kreditgeber.

3. Risiken vernünftig kalkulieren

Der Tilgungssatz sollte möglichst hoch gewählt werden, wenn sie nicht viel Eigenkapital in die Finanzierung einbringen können oder wollen, um das Zinssprungrisiko für die Anschlussfinanzierung gering zu halten. Eine weitere Möglichkeit dafür ist die Vereinbarung von Sondertilgungsoptionen. Die Vereinbarung einer Zinsfestschreibung bis zur planmäßigen Volltilgung des Darlehens kostet durch höheren Zins zunächst mehr Geld, schließt jedoch im Gegenzug das Zinssprungrisiko einer Anschlussfinanzierung aus.

Baukindergeld

Seit 18.09.2018 gibt es das neue Baukindergeld. Familien erhalten bis zu 12.000 Euro pro Kind in 10 Jahren.

Familien, die bis zum 17.09.2018 gekauft oder gebaut haben und bis zu diesem Zeitpunkt bereits eingezogen sind, müssen den Zuschuss bis 31.12.2018 beantragen.

Auch wenn sie vor Einführung des Baukindergeldes Eigentümer geworden sind, können sie den Zuschuss beantragen. Alle, die im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 17.09.2018 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten haben und bereits eingezogen sind, müssen bis 31.12.2018 den Antrag rückwirkend bei der KfW stellen. Ansonsten geht Ihnen viel Geld verloren!

Beispiel:

  • Unterzeichnung Kaufvertrag: 15.02.2018
  • Einzug in das erworbene Objekt: 25.08.2018
  • Frist-Ende Antrag Baukindergeld: 31.12.2018